Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass unsere digitalen Angebote allen Menschen zugänglich sind. Dafür berücksichtigen wir die Bayerischen Digitalverordnung (BAYDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Zusätzlich berücksichtigen wir die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 im Einklang mit der europäischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Gemeindewerke Pleinfeld und wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt überprüft.
Um die Barrierefreiheit zu verbessern, setzen wir u.a. auf folgende Aktivitäten:
Regelmäßige Überprüfungen: Durchführung regelmäßiger Tests zur Identifizierung und Behebung von Barrierefreiheitsproblemen.
Strukturiertes Semantisches HTML: Wir arbeiten an der optimalen Verwendung von HTML-Elementen, die die Struktur und Bedeutung von Inhalten klar definieren.
Alt-Texte: Wir bemühen uns, beschreibende Texte für Bilder bereitzustellen, um visuelle Inhalte zugänglicher zu machen.
Skalierung der Schriftgröße: Wir entwickeln die Möglichkeit, Texte ohne Funktionalitätsverlust zu vergrößern.
Verbesserte Fehlermeldungen: Wir planen die Implementierung klarerer und hilfreicherer Fehlermeldungen und Hinweise.
Screenreader-Optimierung: Wir arbeiten daran, die Kompatibilität unserer Inhalte mit Screenreadern zu erhöhen.
Erweiterte Tastaturnavigation: Wir verfolgen das Ziel, mehr Funktionen über die Tastatur bedienbar zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Bayerischen Digitalverordnung (BAYDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Die Überprüfung beruht auf einer am 25.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Die unten aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Bedienelemente: Teilweise fehlen eindeutige Labels oder korrekte ARIA-Bezeichnungen für Bedienelemente.
Farben und Kontraste: Einige Inhalte weisen nicht ausreichende Kontraste auf, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.
PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Schrift: Anpassung der Schriftgröße
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
PDF-Dokumente: Die Umstellung einer großen Anzahl von PDF-Dokumenten auf barrierefreie Formate ist mit erheblichen technischen und personellen Ressourcen verbunden.
Diagramme/Infografiken: Die vollständige Barrierefreiheit komplexer (interaktiver) Diagramme erfordert spezialisierte technische Lösungen und umfangreiche Anpassungen.
Kein Anwendungsfall
Bedienelemente: Teilweise fehlen eindeutige Labels oder korrekte ARIA-Bezeichnungen für Bedienelemente.
Formulare: Wenige Formular-Elemente sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Interaktive Diagramme/Infografiken: Bestimmte interaktive Diagramme und Infografiken sind für Screenreader nicht zugänglich.
Akkordeon/Klapper: Einige Akkordeon-Elemente sind nicht vollständig barrierefrei.
Suche: Die Suchfunktion ist noch nicht vollständig barrierefrei.
Leichte Sprache: Einige Inhalte sind nicht in leicht verständlicher Sprache verfügbar.
Farben und Kontraste: Einige Inhalte weisen nicht ausreichende Kontraste auf, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website barrierefrei zu gestalten. Durch regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen verbessern wir stetig die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unseres digitalen Angebots.
Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen Barrieren auffallen, können Sie uns gerne kontaktieren:
Gemeindewerke Pleinfeld
Beim Sägwerk 4
91785 Pleinfeld
E-Mail: mail@gw-pleinfeld.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.