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Preise & Gebühren

Wassertarife des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfaffenberggruppe für die Trinkwasserlieferung gültig ab 01.01.2024

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfaffenberggruppe stellt Ihren Abnehmern gemäß den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen“ Trinkwasser zu nachstehenden Tarifen zur Verfügung. Der Tarifpreis für die Versorgung setzt sich zusammen aus: Dem Grundpreis für die Vorhaltung des Wasserzählers und den Hebedienst. Er richtet sich nach der Zahl und der Nenngröße der eingebauten Wasserzähler. Dem Verbrauchsgebühr je Kubikmeter abgenommene Wassermenge.

a) Jährlicher Grundpreis lt. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung § 9a

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses bzw. des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss bzw. der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss Q3

Q3 4 m³/h        85,50 Euro/Jahr
Q3   10 m³/h  120,00 Euro/Jahr
Q3 16 m³/h  154,80 Euro/Jahr
Q3 25 m³/h  189,12 Euro/Jahr

Verbundwasserzähler mit Dauerdurchfluss Q3

Q3  40/4 m³/h (DN 50)      361,20 Euro/Jahr
Q3  63/4 m³/h (DN 80)  361,20 Euro/Jahr
Q3  100/4 m³/h   (DN 100)  361,20 Euro/Jahr

b) Verbrauchsgebühren lt. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung § 10 

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Verbrauchsgebühr beträgt 1,93 € / m³

 

Wichtige Hinweise:
Die genannten Nettopreise gelten jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die genannten Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%). Bei Preisänderungen, Änderungen der Umsatzsteuer oder sonstigen Änderungen während des Abrechnungszeitraums werden die Grundpreise und der Verbrauch rechnerisch aufgeteilt.